Aktuelle Corona-Informationen

Auf Grund der aktuellen Lage bitte wir Sie die Corona-Informationen auf unserer Webseite zu beachten.

Alle aktuellen Informationen finden Sie hier: Corona-Informationen

Kontaktinfos

Hasseröder Ferienpark
Nesseltal 11
38855 Wernigerode


Telefon
+49 (0) 39 43 / 55 70 0


Telefax
+49 (0) 39 43 / 55 70 99


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info@hasseroeder-ferienpark.de


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und Action, Natur pur und kulturellen Highlights.
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und Wellnesslandschaft mit Außenpool. Erholung und Badespaß für
Groß & Klein
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PREISE & AGBs


Preise und Preisliste unserer Ferienhäuser- und wohnungen und für die Hasseröder Ferienwelt

Miet- und Zahlungsbedingungen

der Ferienpark Nesseltal - Wernigerode GmbH & Co. KG, Betreiberin des "Hasseröder Ferienparks" (nachfolgend „FNW“ genannt)

1. Abschluss des Mietvertrages

Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/ Rechnung durch FNW kommt der Mietvertrag zustande. Weicht der Inhalt  der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung widersprochen wird. FNW behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist.

2. Zahlungen

Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Preises, mindestens € 25,- zu leisten. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Mietbeginn fällig.

3. Nutzung des Mietobjektes

Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Betriebsleitung des Ferienparks auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit der Rezeption abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache von einer größeren Anzahl Personen als der bei der Buchung angegeben nicht bewohnt werden. Haustiere müssen vor Anreise angemeldet und durch FNW bestätigt werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch FNW.  Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.

4. Ankunft und Abreise

Die Anreise muss am Anreisetag in dem auf dem Gutschein/Voucher angegebenen Zeitraum stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, müssen Sie dies mit der Rezeption abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat FNW das Recht zur Weitervermietung. Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berührt nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.

5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden. FNW hat im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart:
Bei Ferienhäusern/ Ferienwohnungen bis zum 30. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 25% mindestens € 25,-, danach 80%, ab 3 Tage vor Anreise 100%.

Bei Buchungen von Hotelserviceleistungen (Übernachtung mit Frühstück, Halbpension u.ä.): Bis zum 30. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 8%, mindestens € 15,-. Bis zum 22. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 15%, bis zum 15. Tag vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 25%, bis zum 7. Tag 50%, danach und bei Nichterscheinen 80%.

FNW weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, FNW einen Mieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht so rechtzeitig durch schriftliche Mitteilung ausübt, dass FNW die insoweit nötigen Umdispositionen vornehmen kann. FNW kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies FNW unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch FNW. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn FNW € 25,- als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.

6. Rücktritt durch FNW

FNW kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;
b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Kündigt FNW den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt FNW gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt FNW den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. FNW behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung durch FNW) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

7. Haftung

Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht FNW oder seine Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Schwimmbad usw. Die Haftung von FNW ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit FNW für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von FNW ist beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann, so kann sich FNW gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, erden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.

8. Reklamationen und Verjährung

Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Rezeption zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der Mietzeit bei Ferienpark Nesseltal – Wernigerode GmbH & Co. KG, Langer Stieg, 38855 Wernigerode, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird § 651g, BGB vereinbart.

9. Informationen zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Hiermit informieren wir Sie gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir nehmen auch an keinem Streitbeilegungsverfahren teil.

Gemäß § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz informieren wir Sie darüber, dass die für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. ist:

Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de www.verbraucher-schlichter.de.

Der Hasseröder Ferienpark beteiligt sich allerdings nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Informationen zur EU-Schlichtungsstelle für den Online-Handel finden Sie im Internet:  https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE Wir kommen hiermit unseren Informationspflichten aus der sog. „ODR-Verordnung“ (EU VO Nr. 524/2013) nach.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen FNW ist Wernigerode. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

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